Zivildienst und Kriegsdienstverweigerung

Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist ein Grundrecht
Dieses Grundrecht kann nur auf Antrag in Anspruch genommen werden. In einem Anerkennungsverfahren ("Gewissensprüfung") soll überprüft werden, ob ein Wehrpflichtiger zu Recht dieses Grundrecht in Anspruch nimmt (Gewissensgründe).

Zwischen Wehrdienst und Zivildienst kann man nicht wählen, man muß sich entscheiden.
Die allgemeine Wehrpflicht bedeutet, daß alle tauglich gemusterten Männer zum Dienst an der Waffe herangezogen werden können. Aber: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Die Frage, auf die das Grundgesetz ausgerichtet ist, heißt nicht: "Welchen Dienst mache ich lieber, was passt besser in meine Pläne, was bringt mir Vorteile?" Sondern: "Kann ich es mit meinem Gewissen vereinbaren, als Soldat auf Menschen schießen zu müssen, ihren Tod oder Verstümmelung in Kauf zu nehmen? Verbietet mir dies mein Gewissen?" Kriegsdienstverweigerung ist eine Entscheidung fürs Leben.

Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss man Zivildienst leisten Die Pflicht zum Dienen bleibt. Als Ersatz für den Grundwehrdienst muß Zivildienst geleistet werden.

Auf dem Weg zur Kriegsdienstverweigerung
Das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer hat seine Tücken. Es setzt viele Informationen voraus. Die katholische Kirche bietet aus diesem Grund und der hohen Bedeutung einer Gewissensentscheidung eine KDV-Beratung an.
Die KDV-Beratung geschieht je nach Bedarf durch Information oder durch ein persönliches Beratungsgespräch. Es gibt ein Netz von KDV-Beratern und -Beraterinnen. Zur Kontaktaufnahme vermitteln die katholischen Jugendreferate und das KDV- und Zivildienstbüro in Wernau.

Auf dem Weg zum Zivildienst
Wenn die Hürde der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geschafft ist, kann man auf seinen Einsatz als Zivi aktiv Einfluß nehmen. Wann soll der Zivildienst beginnen? In welcher sozialen Einrichtung und mit welcher Tätigkeit? In welcher Region soll die Zivildienststelle liegen? Ist dort ein Zivildienstplatz frei? Auch zu den Fragen bei der Suche nach einer Zivildienststelle bieten wir Informationen und Beratung an.

Im Zivildienst
Die Rechte und Pflichten des Zivildienstleistenden sind ziemlich komplex. Der Durchblick ist schwierig. Im Dienst entstehen oft Belastungssituationen, Krisen und Konflikte. Wir geben Auskunft, helfen weiter und unterstützen.
Als kirchliche Stelle für Zivis sind wir unabhängig von der staatlichen Verwaltung des Zivildienstes. Probleme können vertraulich behandelt werden. Wir bieten Werkwochen und Begleitseminare an, die auch als Ort dienen, wo Probleme besprochen und Krisen aufgefangen werden können.

Für Zivildienstleistende in katholischen Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe und Behindertenhilfe veranstalten wir fachliche Einführungslehrgänge. Im Rahmen dieser Lehrgänge informieren wir auch zu rechtlichen Fragen.

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Kontakt
Alfred Schiemer, Bildungsreferent, Fon 07153 3001 -177
Ingeborg Kontny, Sekretariat, Fon 07153 3001 -176

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