Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet eine Gemeinschaft, in der Glaube, ganzeitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für TäterInnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für uns dabei an erster Stelle. Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

Unsere Materialien und Angebote

--> Handlungsempfehlung [Download 3 MB]
für ehrenamtliche und hauptberufliche MitarbeiterInnen im BDKJ/BJA Rottenburg-Stuttgart: „Was tun ... bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?“

--> Ehrenerklärung Die Diözesanversammlung des BDKJ Rottenburg-Stuttgart hat im Frühjahr 2009 eine Ehrenerklärung für alle in der kirchlichen Jugendarbeit Verantwortlichen verabschiedet, die in den Gruppenleiterschulungen der Verbände eingeführt wird.
[Download Vorderseite 866 KB]

[Download Rückseite 1MB]

--> Plakatserie für Gruppenräume
[Download "Ich schütze Kinder..." 1MB]

[Download "Ich darf nein sagen" 1MB] 

--> Dienstvereinbarung Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit
[pdf, 102 KB] 

Ansprechpartnerin im BDKJ/BJA
Irene Fink
Bildungsreferentin Fachstelle Politik & Verband
Mobil: 0151 53 78 14 14
E-Mail: kinderschutz@bdkj.info

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Hotline für Opfer sexuellen Missbrauchs

0800 - 120 1000

Di. / Mi. / Do. von 13:00 - 20:30 Uhr
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--> zum Dossier Missbrauch der Diözese 

Weitere Maßnahmen

  • In den Mitgliedsverbänden des BDKJ werden die GruppenleiterInnen zum Schutzauftrag qualifiziert.
  • Die hauptberuflichen MitarbeiterInnen wurden an zwei Fachtagen geschult. Die neuen MitarbeiterInnen werden kontinuerlich über das Einführungsprogramm qualifiziert.

  • Das Bischöfliche Jugendamt fordert schon seit längerem bei Einstellung neuer hauptberuflicher MitarbeiterInnen ein polizeiliches Führungszeugnis und wird dies künftig von allen MitarbeiterInnen im dreijährigen Rhythmus erneut anfordern.

  • Als bundesweit erste Einrichtung haben BDKJ/BJA eine Dienstvereinbarung, die persönliche Eignung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit betreffend, getroffen. 

Weitere Materialien anderer Stellen