Freistellung für JugendleiterInnen

Für die Leitung von Zeltlagern oder Freizeiten und für die Teilnahme an Lehrgängen für JugendgruppenleiterInnen kann der Arbeitgeber auf Antrag des BDKJ eine Freistellung gewähren.


Freistellung - Gesetz

(pdf, 90,6KB)

Freistellung - Antrag
(pdf, 27,4 KB)
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Kontakt
Monika Tost, Sachbearbeiterin