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Auswirkungen der Landesverordnung auf die katholische Jugendarbeit in Gruppenstunden und Freizeiten
Seit dem 1. Juli gilt die Corona-Verordnung für die Jugendarbeit des Landes. Diese regelt die Einschränkungen und Möglichkeiten für die Freizeiten- und Zeltlagerarbeit in Baden-Württemberg. Die Verordnung bezieht sich in vielen Punkten auf die allgemeine Verordnung. Beide Verordnungen finden sich weiter unten als Downloaddatei.
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Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind bis auf weiteres untersagt. Sobald es weitere Informationen gibt, findet Ihr diese hier!
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
Digitale Austauschtreffen
Auch im neuen Jahr hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Aus diesem Grund wollen wir euch in unserem Monatlichen Austausch auf dem Laufenden halten, und eure Fragen zur aktuellen Situation beantworten.
Wann: Montag 18.01.2021, 20:00 Uhr - 21:30 Uhr via Zoom
Zoom-Meeting beitreten: zoom.us/j/8957722162
Meeting-ID: 895 772 2162
Kontakt für Rückfragen: coronafragen@dont-want-spam.bdkj.info
Die Mailadresse ist auch weiterhin für eure Fragen rund um Jugendarbeit unter Corona freigeschalten.
Wir wünschen allen viel Erfolg!
Auch der Landesjugendring Baden-Württemberg hat viele Fragen auf seiner Seite in einem FAQ geklärt: https://www.ljrbw.de/corona
Um Notfälle in der kirchlichen Jugendarbeit zu verhindern und im Notfall dennoch kompetent reagieren zu können, gibt es einen Handlungsleitfaden und zahlreiche Checklisten im Bereich SERVICE/Notfallmanagement.