Stellungnahme des BDKJ Baden-Würrtemberg

19.06.2020

Im Anbetracht der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie erwarten wir, dass im Zuge weiterer Lockerungsschritte diese auch für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit übernommen werden.

Als BDKJ Baden-Württemberg sind wir froh, dass es eine Verordnung zur Durchführung von Gruppenstunden sowie einen Handlungsrahmen für Sommerfreizeiten gibt. Für uns als Anbieter von Kinder- und Jugendfreizeitangeboten ist es wichtig, dass es vor allem in diesem Sommer nach dem langen Lockdown Freiräume für Kinder und Jugendliche außerhalb der Familien gibt. Diese Freiräume, die Kinder und Jugendliche im Rahmen von Gruppenstunden, Freizeiten und Zeltlagern mit Gleichaltrigen verbringen, sind eminent wichtig für die Entwicklung und dienen darüber hinaus der dringend benötigten psychischen Entlastung der Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.

Durch die Corona Verordnung für die Kinder- und Jugend- sowie für die Jugendsozialarbeit wurde  der Grundstein für Freiräume gelegt. Dank der verständlichen Vorgaben, wie Hygieneregeln, Ausbruchsmanagement etc. sind wir motiviert, Angebote anzubieten und die Planung dieser aktiv zu unterstützen. Allerdings fordern wir, dass mit weiteren Änderungen der Corona-Verordnungen, das Thema Abstandsregelungen für pädagogische Angebote in Schule, Kita, der Kinder-, Jugend- und Jugendsozialarbeit einheitlich zu den neuesten Erkenntnissen angepasst werden.

Das Kultusministerium orientiert sich in seinem Konzept zur Rückkehr zu einem Regelbetrieb an Grundschulen unter Pandemiebedingungen an den vorläufigen Ergebnissen der Kinderstudie, die besagt, dass Kinder unter 10 Jahren einen sehr viel geringeren Anteil am Pandemiegeschehen haben als ursprünglich angenommen. Sie erkranken deutlich seltener und haben dann meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen. Anhand dieser Studie wurde die Abstandregel für Kinder in Kindertagesstätten und Grundschulen aufgehoben, auch weil es für diese Altersgruppe sehr schwierig ist, sich an Abstandsregeln zu halten.

Daher fordert der BDKJ Baden-Württemberg, dass auch für Gruppenstunden und Sommerfreizeiten diese Regelung als Grundlage herangezogen wird. Bei vielen Angebotsaktionen in Gruppenstunden oder Zeltlagern ist solch eine Abstandspflicht für die pädagogische Qualität der Angebote erschwerend und stellt die Organisator*innen und Leiter*innen vor große Herausforderungen.

Wir hoffen, dass auf Grundlage der Kinderstudie die Abstandsregel zumindest für Gruppenstunden und Sommerfreizeiten bis 10 Jahre angepasst wird. Außerdem hoffen wir, dass darüber hinaus bei den kommenden Verordnungen dieses Thema mitbedacht wird und es dadurch auch zu weiteren Lockerungen für ältere Teilnehmer*innen bei Angeboten der Kinder- und Jugend- , sowie Jugendsozialarbeit gibt.

René Six
BDKJ Freiburg

Benjamin Wahl
BDKJ Rottenburg-Stuttgart

Dominik Nawratil
BDKJ Landesreferent

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