Lehrgänge
Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
Seminare
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.
Kinder- und Jugendfreizeiten
- Pädagogische Betreuer
Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
- Finanziell schwächer Gestellte
Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.
Zelte / Zeltmaterialien
Gefördert wird die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten.
Praktische Maßnahmen
Praktische Maßnahmen sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind praktische Maßnahmen zur politischen, sozialen (z.B. Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen), sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologischen Jugendbildung.
Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.
Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".
Für die Registrierung benötigen Sie einen Auth-Code. Diesen erhalten Sie beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller