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Zuschüsse

Der BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart wickelt Zuschüsse ab für seine Jugendverbände, alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
 
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert die website des Landesjugendrings, des Jugendarbeitsnetzes, des Jugendhauses Düsseldorf, die Jugendstiftung Baden-Württemberg, die Caritas und die diözesane Jugendstiftung just.

Zuschuss für Ausfall- /Stornokosten

Verfahren zur Förderung der Ausfall- oder Stornokosten bei Maßnahmen nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) außerschulische Jugendbildung

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorschriften der VwV außerschulische Jugendbildung vom 10.4.2018 (erster Teil: Ziffern 1-7). Maßnahmenträger weisen über das Formular V Storno ihre Ausfall- oder Stornokosten nach. Die Verbandszentrale erstellt eine Übersicht der gesamten Ausfall- und Stornokosten des jeweiligen Jugendverbands auf dem Sammelformular SV Sto als Sammelnachweis und reicht diese bei den Bewilligungsbehörden ein. Sammelverwendungsnachweise für das Jahr 2020 können sukzessive bis zum 1. März 2021 eingereicht werden.

Dabei gilt:

  • Ausfall- und Stornokosten müssen sich auf Projekte beziehen, die nach den Ziffern 8-14 der VwV förderfähig sind (Jugenderholungsmaßnahmen, Jugendleiter*innen-Lehrgänge, Seminare, praktische Maßnahmen).
  • Für diese Veranstaltungen muss für 2020 eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplans beantragt worden sein.
  • Ausfall- und Stornokosten sind förderfähig, wenn die Durchführung des Projektes nach §3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.3.2020 verboten wurde.
  • Für Projekte des Masterplans Jugend gilt dies entsprechend.
  • Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, zunächst müssen alle Möglichkeiten genutzt worden sein, um den entstehenden finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu vermeiden. Die Beachtung des Grundsatzes der allgemeinen Schadensminderungspflicht ist zu dokumentieren.

>>> V Storno   [pdf, 157 KB]
Verwendungsnachweis über den Zuschuss aus dem Landesjugendplan für die Übernahme von krisenbedingten Ausfall- oder Stornokosten

>>> SV Sto  [pdf; 126 KB] Namensliste

Die Formulare können auch online auf OASE BW https://www.oase-bw.de/form ausgefüllt werden. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Registrierte Nutzer*innen von OASE BW können über Ihren Account darauf zugreifen.

Bundesjugendplan

Internationale Jugendbegegnung

Zuschüsse werden gewährt für internationale Jugendbegegnungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Ein Zusatzantrag aus dem Landesjugendplan kann nur in Verbindung mit dem Antrag aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gestellt werden.

Anträge und Infos beim BDKJ Rottenburg-Stuttgart.

Infos auch unter www.jugendhaus-duesseldorf.de 

Landesjugendplan

Lehrgänge

Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Seminare
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Pädagogische Betreuer
    Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
  • Finanziell schwächer Gestellte
    Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.


Praktische Maßnahmen
Praktische Maßnahmen sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind praktische Maßnahmen zur politischen, sozialen (z.B. Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen), sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologischen Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.

Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".

Für die Registrierung benötigen Sie einen Auth-Code. Diesen erhalten Sie beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller
 

Kirchlicher Jugendplan

Neue Richtlinien ab 1. Januar 2012
Im Rahmen des [jugendforum]³ wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Richtlinien des kirchlichen Jugendplanes zu verändern.
Nachdem das Bischöfliche Ordinariat sich am 18. Oktober 2011 darüber beraten hat, werden neue Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese ab 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Die Neuerungen im Kirchlichen Jugendplan in Kurzform:

  • Wallfahrten sind nicht mehr auf einen Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands begrenzt.
  • Die Stunden religiöser Bildung können künftig flexibel auf verschiedene Kalendertage verteilt werden.
  • Künftig können auch Tagesveranstaltungen gefördert werden.
  • Antragsverfahren mit flexibler Zuschussquote: Bis zum 20. Januar des jeweiligen Jahres können Anträge online gestellt werden. Das eingeplante Geld wird dann entsprechend der eingegangenen Anträge verteilt und es wird mitgeteilt, wie viel Geld es pro Teilnehmer*in und Tag gibt. Nachträge und nicht beantragte Maßnahmen können leider nicht berücksichtigt werden.

>> Ab Mitte Oktober 2023 geht es hier wieder zum Antragsformular für 2024.

 

 

 

Interkulturelle Jugendarbeit

Zuschussfähig sind Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Kinder-und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Neuer Fördertopf TdO/OT

Der Fördertopf für Tage der Orientierung (TdO) und Orientierungstage (OT) wird über die Hauptabteilungen IX - Schulen und III - Jugend für die Jahre 2016 bis 2020 eingerichtet. Damit sollen mehrtägige TdOs sowie eintägige OT gezielt unterstützt werden.

Die Zuschüsse können bei mehrtägigen TdOs pro Person pro Tag bis zu 10 Euro betragen und bei eintägigen Orientierungstagen bis zu 5 Euro.

Zuschussberechtigt sind

  • die in der Diözese anerkannten außerschulischen Trägern der Jugendarbeit (z.B. Kirchengemeinden, Klöster und geistliche Gemeinschaften, ...)
  • der BDKJ und seine Mitgliedsverbände bzw. Jugendorganisationen
  • öffentliche Schulen

Auf der Grundlage der eingegangenen Anträge und der geplanten Gesamtfördersumme wird jährlich ein Fördersatz festgelegt. Verspätet eingegangene Anträge und nicht beantragte Maßnahmen können daher leider nicht berücksichtigt werden.
>> Ab Mitte Oktober 2023 geht es hier zum Online-Antragsformular für 2024
 

 

 

Weltjugendtag 2023 in Portugal

Jugendliche und junge Erwachsene aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart die vom 1. bis06. August 2023 am Weltjugendtag in Portugal teilnehmen, können Zuschüsse erhalten. Pro Teilnehmer*in werden 70 € ausbezahlt.
Zuschussberechtigt sind ausschließlich Teilnehmer*innen einer organisierten Fahrt eines Trägers aus der Diözese (z.B. Kirchengemeinden, Verbandsgruppen, Schulen, Jugendorganisationen …) die ihren Wohnsitz im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben und ohne eigenes oder geringes Einkommen sind. Individualreisende erhalten keinen Zuschuss.

Die Zuschüsse werden ausschließlich über den Träger der Reise zum Weltjugendtag beantragt, abgerechnet und ausbezahlt. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt nach der Rückkehr, Abgabefrist des Antrags-/Abrechnungs-Formulars ist der 31.08.2023. Eine Teilnehmer*innenliste ist zwingend beizufügen.
Das entsprechende Formular ist hier abrufbar.

Bei Rückfragen zur Bezuschussung wenden Sie sich gerne an die Sachbearbeitung Zuschüsse, Sabine Scheller.

Kontakt

Sabine Scheller
Sabine Scheller
Buchhaltung
07153 3001-138
sscheller@bdkj.info