katholisch. politisch. aktiv.

Zuschüsse

Der BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart wickelt Zuschüsse ab für seine Jugendverbände, alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
 
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert die website des Landesjugendrings, des Jugendarbeitsnetzes, des Jugendhauses Düsseldorf, die Jugendstiftung Baden-Württemberg, die Caritas und die diözesane Jugendstiftung just.

Bundesjugendplan

Internationale Jugendbegegnung

Zuschüsse werden gewährt für internationale Jugendbegegnungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Ein Zusatzantrag aus dem Landesjugendplan kann nur in Verbindung mit dem Antrag aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gestellt werden.

Anträge und Infos beim BDKJ Rottenburg-Stuttgart.

Infos auch unter www.jugendhaus-duesseldorf.de 

Landesjugendplan

Aus- und Fortbildung

Gefördert werden Maßnahmen, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Themenorientierte Bildungsmaßnahme
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Themenorientierten Bildungsmaßnahmen, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Pädagogische Betreuer
    Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
  • Finanziell schwächer Gestellte
    Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.


Projekte mit Bildungscharakter
Projekte mit Bildungscharakter sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind Projektemit Bildungscharakter in der Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.

Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".

Für die Registrierung benötigen Sie einen Auth-Code. Diesen erhalten Sie beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller
 

Kirchlicher Jugendplan

Neue Richtlinien ab 1. Januar 2012
Im Rahmen des [jugendforum]³ wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Richtlinien des kirchlichen Jugendplanes zu verändern.
Nachdem das Bischöfliche Ordinariat sich am 18. Oktober 2011 darüber beraten hat, werden neue Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese ab 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Die Neuerungen im Kirchlichen Jugendplan in Kurzform:

  • Wallfahrten sind nicht mehr auf einen Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands begrenzt.
  • Die Stunden religiöser Bildung können künftig flexibel auf verschiedene Kalendertage verteilt werden.
  • Künftig können auch Tagesveranstaltungen gefördert werden.
  • Antragsverfahren mit flexibler Zuschussquote: Bis zum 20. Januar des jeweiligen Jahres können Anträge online gestellt werden. Das eingeplante Geld wird dann entsprechend der eingegangenen Anträge verteilt und es wird mitgeteilt, wie viel Geld es pro Teilnehmer*in und Tag gibt. Nachträge und nicht beantragte Maßnahmen können leider nicht berücksichtigt werden.

>> Ab Mitte Oktober 2023 geht es hier wieder zum Antragsformular für 2024.

 

 

 

Neuer Fördertopf TdO/OT

Der Fördertopf für Tage der Orientierung (TdO) und Orientierungstage (OT) wird über die Hauptabteilungen IX - Schulen und III - Jugend für die Jahre 2016 bis 2020 eingerichtet. Damit sollen mehrtägige TdOs sowie eintägige OT gezielt unterstützt werden.

Die Zuschüsse können bei mehrtägigen TdOs pro Person pro Tag bis zu 10 Euro betragen und bei eintägigen Orientierungstagen bis zu 5 Euro.

Zuschussberechtigt sind

  • die in der Diözese anerkannten außerschulischen Trägern der Jugendarbeit (z.B. Kirchengemeinden, Klöster und geistliche Gemeinschaften, ...)
  • der BDKJ und seine Mitgliedsverbände bzw. Jugendorganisationen
  • öffentliche Schulen

Auf der Grundlage der eingegangenen Anträge und der geplanten Gesamtfördersumme wird jährlich ein Fördersatz festgelegt. Verspätet eingegangene Anträge und nicht beantragte Maßnahmen können daher leider nicht berücksichtigt werden.
>> Ab Mitte Oktober 2023 geht es hier zum Online-Antragsformular für 2024
 

 

 

Kontakt

Sabine Scheller
Sabine Scheller
Buchhaltung
07153 3001-138
sscheller@bdkj.info

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