Das Bischöfliche Jugendamt
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Das Bischöfliche Jugendamt der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist das vom Bischof eingerichtete Amt für katholische Jugendarbeit und hat die Aufgabe diese zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten.
Katholische Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen, indem sie ihnen hilft, sich in einer Weise selbst zu verwirklichen, die an Jesus Christus Maß nimmt.
Grundlage der katholischen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind die Aussagen der Gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer in Würzburg (1975) und der Rottenburger Diözesansynode (1985/86).
Die Strukturen der katholischen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind in der gleichnamigen Broschüre vom Jahr 2006 beschrieben und für alle Ebenen festgelegt.
Materialien zum Download
Hier geht es zur website der Diözese: www.drs.de
Die Diözesanleitung BDKJ/BJA
Bei den Stellen der Diözesanleitung BDKJ/BJA handelt es sich um Wahlämter für die Dauer von drei Jahren. Die BDKJ-Diözesanversammlung wählt aus den Kandidaten, die der Zustimmung des Bischofs bedürfen, den Leiter für den Diözesanverband BDKJ. Nach der Wahl beauftragt der Bischof die neuen Amtsinhaber zur Leitung des Bischöflichen Jugendamts (BJA).
Daher leitet in der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Diözesanleitung in Personalunion gleichzeitig den BDKJ und das BJA.