katholisch. politisch. aktiv.

Bei Verdachtsfällen

Hotline Sommer

Fachkräfte der AG Kinderschutz, die über die Sommerferien das Telefon betreuen.

Das Kinderschutzteam des Bischöflichen Jugendamts/BDKJ steht zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährung oder Klärung von Verfahrenswegen für Ehrenamtliche und Hauptberufliche in der Kinder- und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg- Stuttgart bereit.

Während der Schulferien in Baden-Württemberg sind wir über ein Bereitschaftshandy in der Regel tagsüber zwischen 8 und 20 Uhr, auch am Wochenende, erreichbar. Da eine sofortige Erreichbarkeit nicht immer zu garantieren ist, rufen wir ggf. schnellstmöglich zurück. Der Rückruf kann von einer anderen Nummer erfolgen!

Außerhalb der Ferien sind wir zu den Bürozeiten unter einer Festnetznummer erreichbar. Wenn wir nicht direkt zu ereichen sind, rufen wir baldmöglichst, bei Bedarf auch abends, zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rückmeldung außerhalb der Ferien manchmal auch ein bis zwei Tage dauern kann.
E-mails werden nur von Montag bis Freitag abgerufen!

Alexandra Guserle (zuständige Diözesanleiterin BDKJ/BJA)
Dorothee Heller (Fachstelle Politik und Verband)
Leonie Johannes (Bildungsreferentin DPSG)
Doris Trescher (externe Fachkraft, Erzieherin und Heilpädagogin, Familienhelferin)

Festnetznummer: 07153 3001 234
Mobilnummer
(in den Ferien): 0151 53 78 14 14

E-Mail: kinderschutz@dont-want-spam.bdkj.info


In den vier Jugendarbeitsregionen gibt es zudem jeweils eine*n Expert*in zur Prävention vor sexuellem Missbrauch mit entsprechender Zusatzqualifikation.
für die Region Süd: Bernd Dammann, Jugendreferet in Ulm-Ehingen
für die Region West: Jenny Dörner, Jugendreferentin in Tuttlingen
für die Region Nord- Ost: Matthias Reeken, Jugendreferent in Bad Mergentheim
für die Region Mitte: Heidi Schmidt-Nerz, Jugendreferentin in Stuttgart
 


Bei allgemeinen Anfragen
Dorothee Heller: 07153 3001 133


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Schulung zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und Prävention sexueller Gewalt

In den Jugendverbänden des BDKJ ist die Schulung zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit schon seit einigen Jahren in die Ausbildung von Gruppenleiter*innen aufgenommen. Die Materialien hierfür stellen wir allen, die eine Schulung vor Ort durchführen möchten, zur Verfügung. Die Präsentation enthält sämtliche Folien. Je nach Zielgruppe und Bedarf können alle oder nur einzelne davon verwendet werden.

 

Im März 2012 wurden von den Jugendverbänden des BDKJ Standards zur Schulung zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung sowie weitere Empfehlungen verabschiedet.

Schulungstermine zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit

Offene Schulungen in den Dekanaten

Seit 2009 ist in den Kursen und Schulungen der BDKJ Mitgliedsverbände die Kurseineinheit "Schutz vor Kindeswohlgefährdung und sexueller Gewalt" fester Bestandteil!
Seit der Forderung nach Schulungen durch das ehemalige Bischöfliche Gesetz zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung (2011, außer Kraft) bzw. die diözesane Präventionsordnung (2015) wird der Bedarf nach Schulungen immer größer.

Die Katholischen Jugendreferate/BDKJ Dekanatsstellen bieten vereinzelt öffentliche Schulungen an, an denen Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit aus den Gemeinden oder auch aus anderen Dekanaten mit vorheriger Anmeldung beim jeweiligen Jugendreferat gerne teilnehmen können.
Wo nicht anders angegeben, handelt es sich um Basisischulungen zur erstmaligen Schulung.

Prävention und Hilfe bei Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Internetauftritt der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Prävention, Kinder- und Jugendschutz
Präventionsbeauftragte Sabine Hesse

Hilfe bei Missbrauch
Kommission sexuelle Gewalt

Seit November 2015 gilt die Präventionsordnung und das Bischöfliche Gesetz zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch. [pdf; 405 KB]

Übersicht Fachberatungsstellen der Stabsstelle Prävention [pdf; 364 KB]

Weitere Maßnahmen

  • In den Jugendverbänden des BDKJ werden die Gruppenleiter*innen zum Schutzauftrag qualifiziert.
     
  • Die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen wurden alle geschult. Neue Mitarbeiter*innen werden kontinuerlich über das Einführungsprogramm qualifiziert. Das Bischöfliche Jugendamt fordert schon seit längerem bei Einstellung neuer hauptberuflicher Mitarbeiter*innen ein polizeiliches Führungszeugnis. Seit Einführung des Bischöflichen Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung (2010) bzw. Schutz vor sexueller Gewalt (2015) wird ein erweitertes Führungszeugnis von allen Mitarbeiter*innen eingesehen und im fünfjährigen Rhythmus erneut angefordert.
     
  • Als bundesweit erste Einrichtung haben BDKJ/BJA eine Dienstvereinbarung, die persönliche Eignung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit betreffend, getroffen.
    Dienstvereinbarung Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit mit Anlagen [pdf, 1 MB]

 

Weitere Materialien anderer Stellen

Bundeskinderschutzgesetz (seit 01.01.2012)


Ausbildung von GruppenleiterInnen


Arbeitshilfen


Leitlinien, Verhaltenskodex