Mit dem neuen Wehrdienstmodernisierungsgesetz hat sich verändert, wie junge Menschen in Deutschland mit dem Thema Wehrdienst in Berührung kommen.
Viele sind jetzt damit konfrontiert, sich über Wehrdienst, Musterung, Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung zu informieren und Gedanken zu machen.
Oft löst das Thema Unsicherheit aus.
Wichtig ist: Fragebogen und Musterung bedeuten nicht automatisch, dass jemand Soldat*in wird.
Diese FAQs erklären, was Wehrdienst heute konkret bedeutet, wen die neuen Regelungen betreffen und welche Rechte und Entscheidungen junge Menschen haben.
Ziel ist es, Orientierung zu geben – damit du informierte Entscheidungen treffen kannst, die zu deinem Leben und deinem Gewissen passen.
Wehrdienst bedeutet, dass du dich für einen Dienst bei der Bundeswehr bereit erklärst.
Der Wehrdienst dauert mindestens 6 und maximal 11 Monate. Wenn du länger als 11 Monate bei der Bundeswehr bleibst, bist du nicht mehr “Wehrdienstleistende*r” sondern “Soldat*in auf Zeit”.
Im Wehrdienst erhältst du eine militärische Grundausbildung. Nach dem Wehrdienst bleibst du bei der Bundeswehr als sogenannte*r Reservist*in registriert. Das bedeutet, dass du formell bis zur Vollendung deines 65. Lebensjahres als Reservist*in bei der Bundeswehr registriert bist und theoretisch herangezogen werden kannst.
Nein. In Deutschland gab es viele Jahre lang eine Wehrpflicht für junge Männer. Das Gesetz für diese Wehrpflicht wurde aber 2011 ausgesetzt. Das heißt, seit 2011 ist ein Dienst bei der Bundeswehr freiwillig. Das Gesetz von damals kann aber theoretisch durch den Bundestag wieder aktiviert werden.
Wie der Name schon sagt, wird der Wehrdienst durch dieses Gesetz modernisiert. Das Ziel ist, dass mehr Menschen freiwillig einen Wehrdienst machen. Das soll die Bundeswehr stärken. Um das zu erreichen, enthält das Gesetz einige Maßnahmen. Diese gelten seit Januar 2026.
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz führt keine sofortige allgemeine Wehrpflicht ein. Es verändert vielmehr die Vorbereitung auf einen möglichen Wehrdienst.
Was du hierzu wissen musst
Durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz gibt es seit Januar 2026 einige Änderungen beim Wehrdienst. Was sich nicht verändert hat: Wehrdienst in Deutschland bleibt freiwillig!
Fragebogen
Alle, die ab dem 01. Januar 2008 geboren sind bekommen nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief von der Bundeswehr. Darauf ist ein QR-Code, der zu einem Onlinefragebogen führt. Im Fragebogen werden u.a. persönliche Daten, Verfügbarkeit, Qualifikationen und die Bereitschaft für einen Wehrdienst abgefragt. Nicht alle müssen den Fragebogen ausfüllen. Es kommt darauf an, ob du bei den Behörden als “männlich” eingetragen bist oder nicht.
Musterung
Danach
Egal, was du im Fragebogen angibst und wie die Musterung lief, du kannst nicht automatisch zur Bundeswehr einberufen werden.
Eine Musterung ist eine ausführliche Untersuchung. Es wird untersucht, ob du körperlich, psychisch und charakterlich für einen Dienst bei der Bundeswehr geeignet bist. Es werden u.a. Messungen zu Größe und Gewicht sowie ein Sehtest, ein Hörtest und ein Urintest durchgeführt. Zur ärztlichen Untersuchung gehören auch die Untersuchungen des Skelettsystems, des Herz- und Kreislaufsystems, der Organsysteme, des Nervensystems.
Wenn du nach der Musterung als nicht tauglich eingestuft wirst, dann kannst du keinen Wehrdienst machen. Falls eine Wehrpflicht eingeführt werden sollte, bist du davon ausgenommen. Wenn du laut Musterung für einen Dienst geeignet bist, kannst du freiwillig zur Bundeswehr.
Wenn dein offizieller Geschlechtseintrag “weiblich” oder “divers” ist
Selbst wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert werden sollte, gilt das nicht für Frauen und non-binäre Personen. Dafür bräuchte es nochmal ein extra Gesetz. Das ist stand Februar 2026 nicht vorgesehen.
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterliegen grundsätzlich keiner Wehrpflicht. Bei doppelter Staatsangehörigkeit können besondere rechtliche Fragen entstehen. Eine individuelle Rechtsberatung ist hier sinnvoll.
Eine konkrete Reaktivierung der Wehrpflicht ist stand Februar 2026 nicht geplant.
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz besagt aber, dass dokumentiert werden muss, wie viele neue Personen freiwillig zur Bundeswehr gehen.
Wenn die Bundesregierung beschließt, dass das nicht genug ist und die Bundeswehr noch stärker wachsen soll, dann kann es sein, dass sie die Wehrpflicht aktivieren. Es ist aber schwierig zu sagen, wie wahrscheinlich das ist, weil diese Entscheidung von verschiedenen Dingen abhängt:
Ja, jede*r hat ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Im Grundgesetz steht dazu:
“Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (...)"
Art 4, Abs. 3 GG
Konkret bedeutet das, dass es jedem Menschen in Deutschland, der wehrpflichtig sein kann, zusteht, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
Die Kriegsdienstverweigerung ist auch jetzt schon möglich, obwohl der Wehrdienst aktuell nicht verpflichtend ist. Denn in Deutschland kann jeder Mensch, der wehrpflichtig sein kann, den Kriegsdienst verweigern. Das bedeutet, Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft zwischen 17,5 und 60 Jahren können den Dienst an der Waffe verweigern.
Wenn du den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerst und deine Verweigerung anerkannt wird, dann kannst du nicht für den Dienst an der Waffe eingezogen werden - weder für einen Wehrdienst, noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Deine anerkannte Verweigerung ist dein Leben lang gültig. Falls du dich umentscheidest und doch einen Dienst an der Waffe leisten möchtest, kannst du deine Verweigerung zurückziehen.
Falls die Wehrpflicht wieder eingeführt wird und du den Kriegsdienst verweigerst, musst du in der Regel einen Ersatzdienst machen. Meistens ist das ein Zivildienst im sozialen Bereich oder auch im Umweltschutz. Er soll dem Allgemeinwohl dienen.
Ohne eine Wehrpflicht fällt auch kein Ersatzdienst an. Einen zivilgesellschaftlichen Dienst kannst du aber trotzdem machen - freiwillig.
Aus Sicht des BDKJ Rottenburg-Stuttgart ist so ein Engagement nicht weniger wertvoll als ein Wehrdienst. Gerne wollen wir alle jungen Menschen ausdrücklich zu einem Freiwilligendienst im In- oder Ausland motivieren.
Prinzipiell ja. Denn nur wehrtaugliche Personen können auch einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Ohne die abgeschlossene Musterung fehlt es an einem sogenannten Rechtsschutzbedürfnis. Das heißt, dass du erst nach der Musterung ein Recht darauf hast, dass über deinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung entschieden wird.
Wenn du einen Antrag stellst und noch nicht gemustert bist, wirst du in der Regel zur Musterung eingeladen. Erst bei festgestellter Tauglichkeit wird dein Antrag weiterbearbeitet.
Bis 2028 gilt aber eine Sonderregelung, weil die Bundeswehr nicht genug Kapazität hat, so viele Musterungen durchzuführen. Laut dieser Regelung musst du nicht zur Musterung, wenn du vor dem 01.01.2008 geboren bist. Es kann aber sein, dass deine Musterung ab 2028 nachgeholt wird.
Für alle männlichen 18-jährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden gilt: Eine Musterung ist unumgänglich.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen muss beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden. Das geht nur schriftlich.
Bestandteile eines Antrags müssen sein
Der Antrag wird dann automatisch an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Dort wird der Antrag geprüft und entschieden. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu neun Monate dauern.
Allgemein: Kriegsdienstverweigerung ist in Deutschland ein Grundrecht – also Nein, du hast keine negativen Konsequenzen zu erwarten!
Eine Ausnahme kann es bei Soldat*innen geben, die bei der Bundeswehr eine Ausbildung machen oder arbeiten. Unter bestimmten Umständen kann die Bundeswehr hier nämlich Geld für entstandene Kosten zurückverlangen.
Um diese Entscheidung zu treffen, hilft es, auf dich und dein Gewissen zu hören. Sinnvoll ist der Antrag vor allem dann, wenn du für dich klar spürst, dass du aus Gewissensgründen keinen Dienst mit der Waffe leisten kannst.
Typische Situationen, in denen ein Antrag sinnvoll sein kann
Wendet euch bei Fragen gern per Mail an wehrdienst@bdkj-bja.drs.de
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